In unserem Pfarramt (Am Stadtwall 12) können Sie Ihr Kind zur Taufe anmelden. Dann wird mit dem entsprechenden Pfarrer oder der Pfarrerin ein Gesprächstermin vereinbart. Auch wenn Sie sich als Erwachsener taufen lassen möchten sprechen Sie uns bitte an. Eventuell können Sie einen unserer Glaubenskurse besuchen.
Meistens werden die Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn das Kind schon bewusst wahrnimmt, was geschieht.
Die Taufe soll als ein Geschenk Gottes verstanden werden. Gott spricht den kleinen Kindern seine Liebe zu, unabhängig davon, wie sie sich verhalten. Eltern und Paten haben die Aufgabe, stellvertretend für die Kinder den Glauben zu bezeugen und den Kindern von ihrem Glauben, aber auch von ihren Zweifeln zu erzählen.
Das deutsche Wort „Pate“ kommt vom lateinischen „patrinus“ und bedeutet so eigentlich geistlicher Vater. Bei der Kindertaufe sprechen die Paten stellvertretend für den Täufling das Glaubensbekenntnis. Sie sind Zeugen der Taufe, damit sie – auch wenn einmal in turbulenten Zeiten der Taufschein verloren gehen sollte – dem Kind mit Gewissheit sagen können, dass es getauft ist. Als geistliche Eltern sollen sie dem Getauften helfen, in den Glauben und in die Gemeinde hineinzuwachsen. Zusammen mit den Eltern tragen die Paten die Verantwortung für die christliche Erziehung der Kinder. Weil sie dies im Auftrag der christlichen Gemeinde tun, kann man von einem Patenamt sprechen.
Zunächst können alle getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehören, das Patenamt übernehmen. Evangelische Christen müssen allerdings konfirmiert und mindestens 14 Jahre alt sein. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate sein zu können. Manche Eltern fühlen sich verpflichtet, bestimmte Verwandten als Paten zu bitten; wer übergangen wird könnte sonst leicht beleidigt sein. Verwandtschaft sollte aber nicht der wichtigste Maßstab sein. Wichtiger ist es, ob der Pate bereit und fähig ist, sich um die religiöse Entwicklung seines Patenkindes zu kümmern. Ein der Kirche fern Stehender wird kaum diese Verpflichtung eines Paten übernehmen können. Daher können Paten auch nur dazu berechtigte Glieder einer christlichen Kirche sein. Vom Patenamt ausgeschlossen sind Glieder unserer Kirche,
Bei Personen, die nicht bereit sind, ihren finanziellen Beitrag zum kirchgemeindlichen Leben in Form von Kirchensteuer bzw. Kirchgeld entrichten, geschieht dies in der Regel auf Grund eines distanzierten Verhältnisses zum Glauben und zur Kirche. Sie sind so auch nicht zum Patenamt geeignet.
Das können Sie. Von vielen Pfarrerinnen und Pfarrern wird ein solcher Gottesdienst „Traufe“ (Taufe und Trauung in einem Gottesdienst) genannt. Es haben sich inzwischen eigene Formen entwickelt. Sprechen Sie mit uns!
Ja. Ihr Kind nimmt an unserem Konfirmandenunterricht teil und wird meist im Konfirmationsgottesdienst oder kurz davor getauft.
In Deutschland erkennen die christlichen Kirchen die Taufe gegenseitig an. Diese Kirchen haben sich in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossenen. Die Taufe ist einmalig und wird auch beim Übertritt in eine andere Konfession oder beim Wiedereintritt nicht wiederholt.
Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession. Allerdings erkennen die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossenen Kirchen die Taufe gegenseitig an. Die Taufe ist daher einmalig und wird auch beim Übertritt in eine andere Konfession nicht wiederholt.
Für die Anmeldung zur Taufe nutzen Sie bitte unser Formular „Taufanmeldung“ als PDF-Dokument.