Informationen zum Wiedereintritt

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer in unserer Gemeinde.

Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Vorgesehen ist ein Gespräch mit einem unserer Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Abendmahl. Der Kirchenvorstand entscheidet über die Aufnahme. Am wichtigsten ist allerdings, dass Sie sich selbst mit dieser Entscheidung in Ruhe auseinandersetzen. Deshalb empfehlen wir oft die Teilnahme an einem Glaubenskurs. Eine solche ist aber nicht verpflichtend.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Üblicherweise werden Sie im Rahmen eines Gottesdienstes in die Gemeinde aufgenommen. Auf Wunsch können Sie gesegnet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei einem Wiedereintritt werden die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Download

Für Ihre Wiederaufnahme/Aufnahme in die Kirchgemeinde nutzen Sie bitte unser Formular „Antrag zur Wiederaufnahmen“ als PDF-Dokument.