Übersicht über Grabformen

Erbbegräbnis

  • Grabstelle für zwei bis drei Sargbestattungen und weitere Urnenbeisetzungen
  • Verleihung des Nutzungsrechts für 30 Jahre
  • Möglichkeit zur Verlängerung des Nutzungsrechts
  • jährliche Zahlung der Friedhofsunterhaltungsgebühr

Mehrstelliges Wahlgrab

  • Grabstelle für jeweils zwei Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen bzw. vier Urnenbeisetzungen
  • Verleihung des Nutzungsrechts für 20 Jahre
  • Möglichkeit zur Verlängerung des Nutzungsrechts
  • jährliche Zahlung der Friedhofsunterhaltungsgebühr

Einstelliges Wahlgrab

  • Grabstelle für eine Sargbestattung und eine weitere Urnenbeisetzung bzw. zwei Urnenbeisetzungen
  • Verleihung des Nutzungsrechts für 20 Jahre
  • Möglichkeit zur Verlängerung des Nutzungsrechts
  • jährliche Zahlung der Friedhofsunterhaltungsgebühr

Urnenwahlgrab

  • Grabstelle für zwei Urnenbeisetzungen
  • Verleihung des Nutzungsrechts für 20 Jahre
  • Möglichkeit zur Verlängerung des Nutzungsrechts
  • jährliche Zahlung der Friedhofsunterhaltungsgebühr

Erdgräbergemeinschaftsanlage

  • Grabstelle für eine Sargbestattung
  • Nutzungsrecht für 20 Jahre
  • keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
  • Sargbestattungen der Reihe nach, deshalb keine Wahlmöglichkeit
  • Ablage der Blumen am Gedenkstein der Anlage
  • Pflege der Anlage durch den Friedhof
  • einmalige Zahlung aller Gebühren
  • keine Umbettung möglich

Anonyme Urnengemeinschaftsanlage

  • Grabstelle für eine Urnenbeisetzung
  • Nutzungsrecht für 20 Jahre
  • keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
  • Urnenbeisetzungen der Reihe nach, deshalb keine Wahlmöglichkeit
  • Ablage der Blumen am Gedenkstein der Anlage
  • Pflege der Anlage durch den Friedhof
  • einmalige Zahlung aller Gebühren
  • keine Umbettung möglich

Urnengemeinschaftsanlage mit Denkstein

  • Grabstelle für eine Urnenbeisetzung
  • Nutzungsrecht für 20 Jahre
  • keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
  • Urnenbeisetzungen der Reihe nach, deshalb keine Wahlmöglichkeit
  • Denkstein mit den Namen der Verstorbenen
  • Blumenschmuck auf jeder Urnenstelle möglich
  • Pflege der Anlage durch den Friedhof
  • einmalige Zahlung aller Gebühren
  • keine Umbettung möglich

Partnerurnengrab

  • Grabstelle für zwei Urnenbeisetzungen
  • Nutzungsrecht für 20 Jahre
  • Verlängerung des Nutzungsrechts nach 2. Urne nötig
  • Blumenschmuck auf jeder Urnenstelle möglich
  • Pflege der Anlage durch den Friedhof
  • Zahlung der Gebühren nach 1. und 2. Urne
  • keine Umbettung möglich

Baumbestattung

  • Grabstelle für eine Urnenbeisetzung
  • Nutzungsrecht für 20 Jahre
  • keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
  • Ablage der Blumen am Gedenkstein der Anlage
  • Pflege der Anlage durch den Friedhof
  • Grabplatte ebenerdig in der Wiese möglich
  • einmalige Zahlung aller Gebühren
  • keine Umbettung möglich

Gruftanlagen

  • Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung