- Grabstelle für zwei Urnenbeisetzungen
- Verleihung des Nutzungsrechts für 20 Jahre
- Möglichkeit zur Verlängerung des Nutzungsrechts
- jährliche Zahlung der Friedhofsunterhaltungsgebühr
Erdgräbergemeinschaftsanlage
- Grabstelle für eine Sargbestattung
- Nutzungsrecht für 20 Jahre
- keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Sargbestattungen der Reihe nach, deshalb keine Wahlmöglichkeit
- Ablage der Blumen am Gedenkstein der Anlage
- Pflege der Anlage durch den Friedhof
- einmalige Zahlung aller Gebühren
- keine Umbettung möglich
Anonyme Urnengemeinschaftsanlage
- Grabstelle für eine Urnenbeisetzung
- Nutzungsrecht für 20 Jahre
- keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Urnenbeisetzungen der Reihe nach, deshalb keine Wahlmöglichkeit
- Ablage der Blumen am Gedenkstein der Anlage
- Pflege der Anlage durch den Friedhof
- einmalige Zahlung aller Gebühren
- keine Umbettung möglich
Urnengemeinschaftsanlage mit Denkstein
- Grabstelle für eine Urnenbeisetzung
- Nutzungsrecht für 20 Jahre
- keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Urnenbeisetzungen der Reihe nach, deshalb keine Wahlmöglichkeit
- Denkstein mit den Namen der Verstorbenen
- Blumenschmuck auf jeder Urnenstelle möglich
- Pflege der Anlage durch den Friedhof
- einmalige Zahlung aller Gebühren
- keine Umbettung möglich
- Grabstelle für zwei Urnenbeisetzungen
- Nutzungsrecht für 20 Jahre
- Verlängerung des Nutzungsrechts nach 2. Urne nötig
- Blumenschmuck auf jeder Urnenstelle möglich
- Pflege der Anlage durch den Friedhof
- Zahlung der Gebühren nach 1. und 2. Urne
- keine Umbettung möglich
- Grabstelle für eine Urnenbeisetzung
- Nutzungsrecht für 20 Jahre
- keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Ablage der Blumen am Gedenkstein der Anlage
- Pflege der Anlage durch den Friedhof
- Grabplatte ebenerdig in der Wiese möglich
- einmalige Zahlung aller Gebühren
- keine Umbettung möglich
- Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung